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Reform des Betreuungsrechts 2023

Reform des Betreuungsrechts 2023 – Konsequenzen für die klinische Praxis

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Folien herunterladen (Kerstin Müller - Ehegattennotvertretungsrecht)

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Ist eine Person krank oder bewusstlos und kann ihre Angelegenheiten nicht mehr besorgen, so müssen notwendige Entscheidungen durch eine:n rechtliche:n Stellvertreter:in getroffen werden. Neu ist, dass ab dem 01.01.2023 in Angelegenheiten der Gesundheitssorge im Fall einer bestehenden Einwilligungsunfähigkeit eines Ehegatten (z.B. infolge eines Unfalls) der andere Ehegatte das Vertretungsrecht nach den Wünschen oder dem mutmaßlichen Willen des einwilligungsunfähigen Ehegatten ausüben kann. Diese Entscheidung ist nach der gesetzlichen Vorgabe von den behandelnden Ärzten zu dokumentieren. Gleichzeitig mit der Einführung des Vertretungsrechts für Ehegatten geht auch eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts einher. Im Mittelpunkt steht hier die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Personen. Menschen mit Betreuung werden stärker als bisher in die Prozesse der Betreuung einbezogen. Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) regelt nunmehr die Anforderungen an Betreuer, vom anerkannten Betreuungsverein bis hin zum ehrenamtlichen Betreuer und dem beruflichen Betreuer.

In der geplanten Veranstaltung informieren wir Sie über praxisrelevante Änderungen, die mit der Reform des Betreuungsrechts einhergehen. Sie lernen das Formular zur Ehegattennotvertretung kennen und erfahren Näheres zur Veränderung der Betreuungslandschaft in 2023. Wir laden Sie ein, gemeinsam mit den Expert:innen Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu diskutieren.

Referent:innen:

Kerstin Müller, Ass.jur., Stabsstelle Recht, UMMD

Anna Siemens, wiss. Mitarbeiterin GET, Geschäftsführerin Klinisches Ethikkomitee (KEK), UMMD

Vertreter:in der Betreuungsbehörde Magdeburg (angefragt)

Zeit: Dienstag, den 24.01.2023, 14.30–16.30 Uhr

Ort: Haus 22, Zentraler Hörsaal

Die Veranstaltung ist Teil der Gesprächsreihe zur palliativen Versorgung und Sterbebegleitung an der UMMD und wird vom Klinischen Ethikkomitee (KEK) organisiert. Um Anmeldung wird gebeten. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Fortbildungspunkte sind beantragt.

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen!

Klinisches Ethikkomitee (KEK) der Universitätsmedizin Magdeburg

Geschäftsstelle

Anna Siemens

Sekr. Annett Göth

0391 6724340

www.get.ovgu.de

Letzte Änderung: 23.03.2023 - Ansprechpartner:

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